1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Leistungen von Roll & Bowl by Meiser, insbesondere für die Nutzung und Reservierung von Bowlingbahnen, Billardtischen und Dartbereichen, den Verleih von Spiel- und Sportequipment, gastronomische Leistungen der Sportsbar, Tischreservierungen, Gutscheine sowie Gruppen-, Firmen- und Veranstaltungsbuchungen.
- Vertragspartner ist die Meiser Hotel GmbH, nachfolgend „Roll & Bowl" genannt.
- Abweichende oder ergänzende individuelle Vereinbarungen sowie ausdrücklich vereinbarte Buchungs-, Tarif- oder Veranstaltungsbedingungen gehen diesen AGB vor. Soweit ein individueller Vertrag eine bestimmte Regelung enthält, ist diese gegenüber der entsprechenden Regelung dieser AGB vorrangig.
- Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn Roll & Bowl ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss und Buchung
- Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer Buchung durch Roll & Bowl zustande. Bei Onlinebuchungen erfolgt die Annahme grundsätzlich mit Übermittlung der Buchungsbestätigung.
- Buchungen und Reservierungen von Leistungen von Roll & Bowl sind grundsätzlich ausschließlich
- über das offizielle Online-Buchungssystem von Roll & Bowl bzw. die Website von Roll & Bowl oder
- während der regulären Öffnungszeiten unmittelbar vor Ort bei Roll & Bowl möglich.
- Telefonische Buchungen oder Reservierungen werden grundsätzlich nicht entgegengenommen. Telefonisch erteilte Auskünfte zu Preisen, Verfügbarkeiten oder möglichen Buchungszeiten stellen keine Reservierung oder Buchungsbestätigung dar.
- Abweichend hiervon können Gruppen-, Firmen- und Veranstaltungsbuchungen ab 15 Personen telefonisch oder über andere von Roll & Bowl angebotene Kommunikationswege angefragt werden. Eine telefonische Anfrage oder die telefonische Entgegennahme von Buchungsdaten führt noch nicht zum Vertragsschluss. Maßgeblich ist die anschließende ausdrückliche Bestätigung, Auftragsbestätigung oder sonstige verbindliche Annahme durch Roll & Bowl.
- Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.
- Bei Buchungen für mehrere Personen ist grundsätzlich die buchende Person alleiniger Vertragspartner und Zahlungsschuldner für die gebuchten Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei einer Bowlingbuchung ist die voraussichtliche Teilnehmerzahl bei Buchung anzugeben. Eine namentliche Angabe der einzelnen Teilnehmer ist nicht erforderlich.
- Pro Bowlingbahn sind maximal sieben Personen zulässig. Als Person im Sinne dieser Kapazitätsgrenze gilt jede Person, die älter als drei Jahre ist.
- Ein Anspruch auf eine bestimmte Bowlingbahn, einen bestimmten Billardtisch, einen bestimmten Dartplatz oder einen bestimmten Sitzplatz besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Roll & Bowl ist berechtigt, eine gleichwertige Zuordnung innerhalb des Betriebs vorzunehmen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die bei Vertragsschluss bzw. bei der Buchung ausgewiesenen Preise.
- Bei Onlinebuchungen können unterschiedliche Tarife und Raten mit unterschiedlichen Zahlungs-, Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen angeboten werden. Die Bedingungen der konkret gewählten Rate werden Bestandteil des Vertrages.
- Der Preis für Leihschuhe ergibt sich aus dem bei der jeweiligen Buchung ausgewiesenen Preis. Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss vereinbarte Preis. Die Anzahl der berechneten Leihschuhe richtet sich nach der bei der Buchung angegebenen Teilnehmerzahl, soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Bei vorauszahlungspflichtigen Tarifen ist der Buchungspreis entsprechend den im Buchungsvorgang ausgewiesenen Bedingungen fällig.
- Bei Tarifen ohne Vorauszahlung erfolgt die Zahlung grundsätzlich vor Ort, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Vor Ort werden insbesondere Barzahlung sowie die von Roll & Bowl jeweils akzeptierten Debit-, Giro- und Kreditkarten angenommen. Ein Anspruch auf Akzeptanz eines bestimmten Kartenanbieters besteht nicht.
- Rechnungen sind, soweit auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben wird, innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
4. Flexible Buchungen und Stornierung
- Sofern bei der Buchung nicht ausdrücklich eine abweichende Tarifbedingung vereinbart wurde, kann eine Buchung bis spätestens vier Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei storniert werden.
- Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei Roll & Bowl.
Beispiel: Bei einem gebuchten Beginn um 18:00 Uhr ist eine kostenfreie Stornierung bis einschließlich 14:00 Uhr möglich.
- Erfolgt die Stornierung weniger als vier Stunden vor dem vereinbarten Beginn, werden als pauschalierter Schadensersatz 80 % des vereinbarten Preises der gebuchten Spielleistung berechnet.
- Bei Bowlingbuchungen werden zusätzlich 80 % des aufgrund der gebuchten Teilnehmerzahl vereinbarten Preises für die Leihschuhe berechnet.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Roll & Bowl kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Roll & Bowl bleibt der Nachweis vorbehalten, dass im konkreten Einzelfall ein höherer Schaden entstanden ist.
5. Nicht stornierbare bzw. nicht erstattbare Tarife
- Roll & Bowl kann vergünstigte Tarife anbieten, die ausdrücklich als „nicht stornierbar", „nicht erstattbar", „Non-Refundable" oder sinngemäß entsprechend bezeichnet sind.
- Bei einem solchen Tarif besteht kein vertragliches Recht auf kostenfreie oder kostenpflichtige Stornierung und kein Anspruch auf Umbuchung.
- Der vereinbarte Buchungspreis bleibt grundsätzlich auch dann geschuldet, wenn der Kunde die gebuchte Leistung nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Zwingende gesetzliche Anrechnungspflichten bleiben unberührt.
- Eine freiwillige Umbuchung oder Gutschrift kann Roll & Bowl im Einzelfall aus Kulanz ermöglichen. Hieraus entsteht kein Anspruch auf entsprechende Kulanz in zukünftigen Fällen.
- Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
6. Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitbuchungen
Bei Verträgen über Bowling, Billard, Dart und vergleichbare Freizeitdienstleistungen, für deren Erbringung ein konkreter Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht nach Maßgabe von § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
7. Nichterscheinen / No-Show
- Erscheint der Kunde nicht zur gebuchten Zeit und nimmt die Leistung nicht in Anspruch, gelten bei flexiblen Buchungen die Stornierungsbedingungen gemäß Ziffer 4 entsprechend.
- Bei nicht stornierbaren bzw. nicht erstattbaren Tarifen gelten die Bedingungen gemäß Ziffer 5.
- Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die Buchung im Voraus bezahlt wurde oder die Zahlung erst vor Ort vorgesehen war.
8. Verspätetes Erscheinen
- Die gebuchte Nutzungszeit beginnt unabhängig vom tatsächlichen Eintreffen des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt.
- Bei verspätetem Erscheinen besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verschiebung der gebuchten Spielzeit. Der vereinbarte Preis bleibt für die gebuchte Zeit vollständig geschuldet.
- Roll & Bowl ist berechtigt, eine reservierte Bowlingbahn, einen Billardtisch oder einen Dartplatz ab einer Verspätung von mehr als 15 Minuten anderweitig zu vergeben.
- Wird die reservierte Leistung nach Ablauf dieser 15 Minuten anderweitig vergeben, wird die Buchung hinsichtlich der Zahlungspflicht nach den für die jeweilige Rate geltenden No-Show-Bedingungen behandelt.
- Ein Anspruch auf eine Ersatzbahn, einen Ersatztisch oder eine spätere Spielzeit besteht in diesem Fall nicht.
9. Spieldauer und Verlängerungen
- Die Nutzung von Bowlingbahn, Billardtisch oder Dartplatz ist auf den gebuchten Zeitraum beschränkt.
- Bei Bowlingbahnen wird die vereinbarte Spielzeit technisch gesteuert. Nach Ablauf der gebuchten Zeit kann insbesondere die weitere Bereitstellung bzw. Aufstellung der Pins automatisch beendet werden.
- Ein Anspruch darauf, ein begonnenes Spiel nach Ablauf der gebuchten Zeit zu Ende spielen zu können, besteht nicht.
- Soweit die Kapazität dies zulässt, kann die Nutzungsdauer in weiteren Einheiten von jeweils 30 Minuten verlängert werden.
- Für Verlängerungen gelten die zum Zeitpunkt der Verlängerung ausgewiesenen bzw. vor Ort mitgeteilten Preise.
- Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.
10. Billard und Dart – Leihmaterial und Pfand
- Für Billard und Dart kann Roll & Bowl Leihmaterial zur Verfügung stellen.
- Roll & Bowl ist berechtigt, hierfür ein Pfand zu verlangen. Die Höhe des Pfandes ergibt sich aus der jeweiligen Buchung, Preisliste oder Mitteilung vor Ort.
- Das Pfand wird nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe des Leihmaterials zurückerstattet bzw. freigegeben.
- Das Leihmaterial ist sorgfältig und ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Normale, durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehende Abnutzung wird nicht berechnet.
- Bei Verlust oder schuldhafter Beschädigung kann Roll & Bowl insbesondere folgende pauschalierte Ersatzbeträge berechnen:
- Billardqueue: 50,00 € je Queue
- einzelne Billardkugel: 20,00 €
- vollständiger Billardkugelsatz: 150,00 €
- Billarddreieck bzw. Rack: 20,00 €
- Queue-Hilfsbrücke: 25,00 €
- vollständiger Satz Dartpfeile: 60,00 €
- einzelner Dartpfeil: 20,00 €
- schuldhaft beschädigter oder verlorener Dart-Schaft bzw. Flight: 5,00 € je Teil
- Sofern der tatsächliche Wiederbeschaffungs- oder Reparaturaufwand geringer ist, bleibt dem Kunden ausdrücklich der Nachweis eines geringeren Schadens gestattet.
- Roll & Bowl bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten, insbesondere bei höherwertigem Equipment oder zusätzlichen erforderlichen Beschaffungs-, Versand- oder Reparaturkosten.
- Ein hinterlegtes Pfand begrenzt die Haftung des Kunden nicht.
- Für Beschädigungen an Billardtischen, Dartanlagen, Bowlingbahnen, technischen Anlagen oder sonstigem Inventar wird der tatsächlich erforderliche Reparatur- oder Wiederbeschaffungsaufwand berechnet.
11. Sporttypische Risiken, Sicherheit und Hausordnung
- Bowling, Billard und Dart sind Sport- und Freizeitaktivitäten, deren Ausübung auch bei ordnungsgemäßem Zustand der Anlagen und bestimmungsgemäßer Nutzung mit sporttypischen Risiken verbunden sein kann. Hierzu gehören insbesondere Verletzungen durch eigene Bewegungsabläufe, Stürze, Spielgeräte oder das Verhalten anderer Teilnehmer.
- Jeder Teilnehmer nimmt eigenverantwortlich am Spielbetrieb teil und hat seine persönlichen körperlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten zu berücksichtigen.
- Roll & Bowl haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf der Verwirklichung eines sport- oder spieltypischen, auch bei ordnungsgemäßem Betrieb nicht vollständig vermeidbaren Risikos beruhen und nicht durch eine Pflichtverletzung von Roll & Bowl verursacht wurden.
- Die gesetzlichen Verkehrssicherungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten von Roll & Bowl bleiben unberührt.
- Sämtliche Anlagen, Spielgeräte und Einrichtungen dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß benutzt werden.
- Den Sicherheits- und Verhaltensanweisungen der Mitarbeiter von Roll & Bowl ist Folge zu leisten.
- Das Betreten der Bowlingbahnen, Maschinenbereiche oder sonstiger abgesperrter bzw. nicht für Gäste vorgesehener Bereiche ist untersagt.
- Insbesondere Bowlingkugeln, Billardqueues, Billardkugeln und Dartpfeile dürfen ausschließlich für den vorgesehenen Spielzweck verwendet werden. Werfen, Schwingen oder sonstige zweckwidrige Verwendung außerhalb der vorgesehenen Spielflächen ist untersagt.
- Beim Dart ist insbesondere darauf zu achten, dass sich keine Personen im Wurfbereich befinden. Dartpfeile dürfen erst aus dem Board entnommen werden, wenn der Wurfvorgang beendet ist.
- Der Kunde hat sich so zu verhalten, dass andere Gäste, Mitarbeiter sowie die Einrichtungen des Betriebs weder gefährdet noch unzumutbar beeinträchtigt werden.
- Insbesondere bei aggressivem Verhalten, erheblicher Belästigung anderer Gäste, vorsätzlicher Sachbeschädigung, gefährlicher Nutzung der Einrichtungen, Missachtung von Sicherheitsanweisungen oder erheblicher Alkoholisierung kann Roll & Bowl Personen von der weiteren Nutzung ausschließen und des Hauses verweisen.
- Roll & Bowl ist bei entsprechend schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen berechtigt, ein zeitlich befristetes oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.
- Wird ein Kunde aufgrund eines von ihm zu vertretenden Verhaltens ausgeschlossen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter oder geschuldeter Leistungen.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
12. Minderjährige, Aufsichtspflicht und Jugendschutz
- Gruppen minderjähriger Personen dürfen Bowling, Billard oder Dart nur nutzen, wenn mindestens eine teilnehmende Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
- Diese betriebliche Mindestanforderung ersetzt nicht die gesetzlichen Anforderungen des Jugendschutzgesetzes.
- Insbesondere gelten für den Aufenthalt in gastronomischen Bereichen, den Aufenthalt während bestimmter Uhrzeiten sowie den Ausschank und Konsum alkoholischer Getränke die jeweils geltenden gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.
- Soweit nach den gesetzlichen Vorschriften die Begleitung durch eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person erforderlich ist, muss diese Begleitung die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
- Roll & Bowl ist berechtigt und in gesetzlich vorgesehenen Fällen verpflichtet, einen geeigneten Alters- oder Berechtigungsnachweis zu verlangen.
- Kann ein erforderlicher Nachweis nicht erbracht werden, kann die Nutzung oder der Aufenthalt verweigert werden. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht, sofern der Kunde die gesetzlichen oder zuvor bekannt gegebenen Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt.
- Die gesetzliche oder vertraglich bestehende Aufsichtspflicht für Minderjährige verbleibt bei den jeweils aufsichtspflichtigen Personen. Aufsichtspflichtige haben dafür Sorge zu tragen, dass die ihrer Aufsicht unterstehenden Minderjährigen die Anlagen, Spielgeräte und insbesondere Dartpfeile, Bowlingkugeln und Billardequipment ausschließlich ordnungsgemäß und entsprechend ihrem Alter und ihren Fähigkeiten benutzen.
- Die bloße Gestattung des Zutritts oder der Nutzung der Einrichtungen durch Minderjährige führt nicht zur Übernahme einer Aufsichtspflicht durch Roll & Bowl. Eine Übernahme der Aufsichtspflicht durch Roll & Bowl erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen für den Minderjährigen sowie für gesetzlich oder vertraglich Aufsichtspflichtige.
13. Speisen und Getränke
- Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Als Ausnahme dürfen Geburtstagstorten bzw. Geburtstagskuchen mitgebracht werden. Hierfür wird ein Tellergeld von 5,00 € pro anwesender Person berechnet.
- Weitere Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Roll & Bowl.
14. Sportsbar und Tischreservierungen
- Reservierungen von Tischen in der Sportsbar begründen, soweit bei der Reservierung nichts anderes vereinbart wurde, keine kostenpflichtige Stornierungs- oder No-Show-Verpflichtung.
- Roll & Bowl ist berechtigt, reservierte Tische bei verspätetem Erscheinen nach angemessener Wartezeit anderweitig zu vergeben.
- Für gastronomische Leistungen gelten die jeweils ausgewiesenen Preise.
15. Technische Störungen, Betriebsstörungen und Ausfall
- Aufgrund der technischen Beschaffenheit von Bowling-, Billard- und Dartanlagen können vorübergehende technische Störungen auftreten.
- Bei einer technischen Störung ist Roll & Bowl zunächst berechtigt, soweit möglich und für den Kunden zumutbar, eine gleichwertige Ersatzbahn, einen anderen Billardtisch, einen anderen Dartplatz oder eine Fortsetzung der gebuchten Leistung nach Behebung der Störung anzubieten.
- Eine kurze, unerhebliche Unterbrechung begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung, sofern die ausgefallene Nutzungszeit nachgeholt oder auf andere zumutbare Weise ausgeglichen werden kann.
- Kann die gebuchte Leistung aufgrund einer technischen Störung, eines Stromausfalls, eines Ausfalls zentraler Betriebstechnik oder eines sonstigen Umstands nicht oder nicht vollständig erbracht werden und ist eine gleichwertige Ersatzleistung nicht möglich, entfällt die Zahlungspflicht für den nicht erbrachten Teil der Leistung. Bereits hierfür geleistete Zahlungen werden entsprechend zurückerstattet.
- Roll & Bowl kann dem Kunden alternativ eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Termin oder eine entsprechende Gutschrift anbieten. Der Kunde ist nicht verpflichtet, eine solche Alternative anzunehmen, soweit ihm gesetzlich ein Rückzahlungsanspruch zusteht.
- Bei einem vollständigen Ausfall der gebuchten Leistung erhält der Kunde den für diese Leistung bereits gezahlten Betrag zurück, sofern keine einvernehmliche Umbuchung oder Ersatzleistung erfolgt.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Anreise-, Übernachtungs-, Taxi-, Park-, Verpflegungs- oder sonstiger Folgekosten, richten sich ausschließlich nach der Haftungsregelung gemäß Ziffer 21.
16. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände
- Kann Roll & Bowl die gebuchte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder anderer von Roll & Bowl nicht zu vertretender außergewöhnlicher Umstände nicht erbringen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
- Hierzu können insbesondere behördliche Anordnungen, Naturereignisse, überregionale Strom- oder Versorgungsausfälle, Brand, erhebliche Sicherheitsstörungen oder vergleichbare Ereignisse gehören.
- Roll & Bowl wird in diesen Fällen nach Möglichkeit eine zumutbare Ersatzleistung oder Umbuchung anbieten.
17. Gruppen-, Firmen- und Veranstaltungsbuchungen ab 15 Personen
- Für Gruppen-, Firmen- und Veranstaltungsbuchungen ab 15 Personen gelten vorrangig die im individuellen Angebot, Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen, insbesondere die dort vereinbarten Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen.
- Enthält die individuelle Vereinbarung keine oder keine vollständige Stornierungsregelung, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen.
- Als Bemessungsgrundlage für die Stornierung gelten:
a) sämtliche verbindlich gebuchten Leistungen, insbesondere Bowlingbahnen, Leihschuhe, Billard, Dart und sonstige vereinbarte Leistungen,
sowie
b) ein pauschal kalkulierter entgangener gastronomischer Netto-Umsatz in Höhe von 35,00 € für Getränke und 25,00 € für Speisen je angemeldeter Person.
- Von dieser Bemessungsgrundlage werden bei einer vollständigen Stornierung folgende pauschalierte Beträge berechnet:
- 0 bis 13 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 90 %
- 14 bis 29 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- 30 bis 59 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 70 %
- 60 bis 89 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %
- 90 bis 119 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- Bei einer Stornierung mindestens 120 Kalendertage vor dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn fällt nach diesen AGB keine Stornierungspauschale an, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Stornierung bei Roll & Bowl.
- Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Roll & Bowl kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Roll & Bowl bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlich entstandenen Schadens vorbehalten.
- Individuell vereinbarte Bedingungen gehen den Regelungen dieser Ziffer in jedem Fall vor.
18. Änderung der Teilnehmerzahl bei Gruppenbuchungen
- Für Gruppen- und Veranstaltungsbuchungen ist die im Vertrag bzw. in der letzten verbindlichen Teilnehmermeldung genannte Personenzahl maßgeblich.
- Individuell vereinbarte Fristen und Regelungen zur Anpassung der Teilnehmerzahl gehen diesen AGB vor.
- Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, können wesentliche Reduzierungen der Teilnehmerzahl als Teilstornierung behandelt und entsprechend Ziffer 17 berechnet werden, soweit Roll & Bowl hierdurch ein entsprechender Ausfallschaden entsteht.
- Dem Kunden bleibt auch hierbei der Nachweis eines geringeren oder nicht entstandenen Schadens gestattet.
19. Gutscheine
- Bei Roll & Bowl können die hierfür freigegebenen Gutscheine der Meiser-Hotels-Betriebe sowie von Roll & Bowl ausgegebene Gutscheine eingelöst werden.
- Für die Gültigkeit eines Gutscheins gilt grundsätzlich die auf dem jeweiligen Gutschein ausgewiesene und wirksam vereinbarte Gültigkeitsdauer. Soweit keine wirksame besondere Befristung vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Verjährungsbestimmungen.
- Gutscheine können grundsätzlich auch teilweise eingelöst werden. Ein verbleibendes Guthaben bleibt bis zum Ablauf der Gültigkeit des Gutscheins bestehen.
- Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes oder eines Restguthabens ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit kein zwingender gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.
- Bei Verlust eines Gutscheins besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz, soweit Roll & Bowl den Gutschein nicht eindeutig identifizieren und sperren kann.
20. Schäden durch Kunden und Teilnehmer
- Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm schuldhaft verursachte Schäden an Gebäude, Einrichtung, technischen Anlagen, Spielgeräten und sonstigem Eigentum von Roll & Bowl.
- Wer durch eine unsachgemäße, zweckwidrige oder gegen Sicherheitsanweisungen verstoßende Nutzung der Anlagen oder Spielgeräte schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für den hieraus entstehenden Schaden.
- Der Kunde ist verpflichtet, von ihm festgestellte Schäden oder technische Störungen unverzüglich einem Mitarbeiter mitzuteilen.
- Der Kunde hat bei Gruppenbuchungen dafür Sorge zu tragen, dass die Teilnehmer über die wesentlichen Nutzungs- und Sicherheitsregeln informiert werden.
- Eine Haftung des buchenden Kunden für Schäden anderer Teilnehmer besteht nur, soweit hierfür eine gesetzliche oder wirksam vertraglich vereinbarte Haftungsgrundlage besteht.
- Für Schäden durch Minderjährige gelten ergänzend die Bestimmungen gemäß Ziffer 12.
- Roll & Bowl kann bei begründetem Anlass eine angemessene Kaution oder sonstige Sicherheit verlangen.
21. Haftung von Roll & Bowl
- Roll & Bowl haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Roll & Bowl oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet Roll & Bowl unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Roll & Bowl nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
- Für persönliche Gegenstände, Garderobe, Wertgegenstände, Mobiltelefone oder sonstige mitgebrachte Sachen wird keine Verwahrung übernommen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen bleibt hiervon unberührt.
- Für Schäden, die ausschließlich durch die Verwirklichung allgemeiner sport- oder spieltypischer Risiken entstehen und nicht auf einer Pflichtverletzung von Roll & Bowl beruhen, übernimmt Roll & Bowl keine Haftung.
- Die gesetzlichen Verkehrssicherungs- und Schutzpflichten von Roll & Bowl bleiben uneingeschränkt bestehen.
22. Zahlungsverzug und Forderungseinzug
- Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen.
- Roll & Bowl ist berechtigt, offene Forderungen nach Eintritt des Zahlungsverzugs selbst, durch einen Rechtsanwalt oder durch einen hierzu berechtigten bzw. registrierten Inkassodienstleister geltend machen zu lassen.
- Der Kunde hat die aufgrund des Zahlungsverzugs entstandenen notwendigen und gesetzlich erstattungsfähigen Mahn-, Inkasso-, Rechtsanwalts- und sonstigen Rechtsverfolgungskosten zu tragen.
- Dies gilt insbesondere für unbezahlte Stornierungsentgelte, No-Show-Forderungen, offene Buchungsbeträge, gastronomische Leistungen sowie Schadensersatzforderungen.
23. Rücktritt und Ausschluss durch Roll & Bowl
Roll & Bowl ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von einem Vertrag zurückzutreten bzw. die Leistung zu verweigern, insbesondere wenn
- eine vereinbarte Vorauszahlung trotz Fälligkeit nicht geleistet wird,
- eine Buchung unter vorsätzlich falschen oder irreführenden Angaben erfolgt,
- begründete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Durchführung der Buchung die Sicherheit von Gästen oder Mitarbeitern erheblich gefährden würde,
- der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt,
- gesetzliche oder behördliche Vorgaben einer Durchführung entgegenstehen oder
- eine Durchführung aufgrund eines nicht nur unerheblichen technischen oder betrieblichen Ausfalls unmöglich ist.
Bereits erhaltene Zahlungen werden zurückerstattet, soweit Roll & Bowl keinen Anspruch auf diese Beträge besitzt. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
24. Änderungen und Übertragung von Buchungen
- Änderungen einer bereits bestätigten Buchung bedürfen der Zustimmung von Roll & Bowl.
- Ein Anspruch auf Änderung des Datums, der Uhrzeit, der Teilnehmerzahl, der Spieldauer oder der gebuchten Leistung besteht nicht, soweit kein entsprechender Tarif gebucht wurde.
- Die Übertragung einer Buchung auf eine andere Person ist grundsätzlich nur mit Zustimmung von Roll & Bowl zulässig.
25. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann gegen Forderungen von Roll & Bowl mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.
26. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand der gesetzlich zulässige Gerichtsstand am Sitz der Meiser Hotel GmbH vereinbart.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
27. Schlussbestimmungen
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Roll & Bowl und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Gesetzlich zwingende Rechte des Kunden werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.
Stand: September 2026 · Meiser Hotel GmbH, Roll & Bowl by Meiser, Neue Allee 1, 91550 Dinkelsbühl · Sitz der Gesellschaft: Fichtenau · Amtsgericht Ulm, HRB 671317